Restrukturierung und Arbeitsrecht

Restrukturierung und Arbeitsrecht

Wirtschaftliches Handeln rechtssicher umsetzen

Ein Beitrag von Dr. Tassilo-Rouven König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Ausarbeitung von Programmen und Maßnahmen zur Restrukturierung konzentriert sich oftmals auf technische oder betriebswirtschaftliche Themen. Juristische, insbesondere arbeitsrechtliche Fragen werden zunächst ausgeklammert – was für das unternehmerische Vorhaben erhebliche negative Folgen haben kann.

Das Arbeitsrecht ist bei Restrukturierungen auf zwei Ebenen relevant: Auf der kollektivrechtlichen Ebene und der individualrechtlichen Ebene

Kollektivrechtliche Ebene

Hier ist vor allem die Mitbestimmung des Betriebsrats bei sogenannten Betriebsänderungen zu beachten. Wann liegt so eine Betriebsveränderung vor? Zum Beispiel wenn bei einer Produktionsverlagerung ein Teil von einem Betrieb abgespalten und mit einem anderen Betrieb zusammengeschlossen wird. Oder wenn die Produktion an einem Standort eingestellt wird. Oder wenn komplett neue Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren eingeführt werden. Bevor solch eine Maßnahme durchgeführt wird, muss mit dem Betriebsrat über das „Ob“ und das „Wie“ der Maßnahme verhandelt werden (Interessensausgleich). Auch kann der Betriebsrat verlangen (und im Streitfall sogar erzwingen), dass ein Sozialplan aufgestellt wird. Damit sollen Nachteile für betroffene Mitarbeiter ausgeglichen oder zumindest abgemildert werden. Geschieht dies nicht, kann der Betriebsrat diese Maßnahme blockieren, und es drohen Nachteilsausgleichsansprüche der Mitarbeiter.

Individualrechtliche Ebene

Auf dieser Ebene werden die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter beleuchtet. Es ist zu fragen, ob ein anderweitiger Einsatz der Mitarbeiter – auch in örtlicher Hinsicht – vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist.

Liegt darüber hinaus ein Betriebs(teil)übergang vor (d.h. Betriebsteile werden an ein anderes Unternehmen veräußert), gehen neben Produktionsmitteln auch die Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern auf das Erwerberunternehmen über. Das kann für die dortige Arbeitsorganisation weitreichende Folgen haben. Denn die übergehenden Mitarbeiter nehmen nicht nur ihren Arbeitsvertrag, sondern auch die für sie geltenden Betriebsvereinbarungen mit, wie z. B. zur Lage der Arbeitszeit.

Um unter diesen Rahmenbedingungen einen erheblichen Zeitverlust bei der Umsetzung von Maßnahmen oder ein böses Erwachen beim Arbeitsgericht zu vermeiden, muss man sich schon in der Planungsphase mit allen rechtlichen Fragen auseinandersetzten: Was sind die typischen Belange eines Betriebsrats? Was sind die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Restrukturierung? Alle erforderlichen Informationen für die gesetzlich vorgesehene Unterrichtung des Betriebsrats sind vorzubereiten, und man sollte auch Planungsalternativen im Blick behalten.

Die Crux: Da in den allermeisten Unternehmen eine spezifische betriebliche Regelungslandschaft vorzufinden ist, sind keine pauschalen Lösungen „von der Stange“ denkbar, die auf alle Anwendungsfälle gleichermaßen passen. Vielmehr muss der jeweilige Kontext juristisch analysiert, die Umsetzung entsprechend begleitet werden. Das dafür notwendige Know-how ist in mittelständischen Betrieben jedoch nur in Ausnahmefällen vorhanden.

Ein tragfähiger Ansatz geht dahin, vorausschauend zu denken und technisch-wirtschaftliche Restrukturierungsprogramme von Beginn an juristisch zu unterstützen. Hier helfen zwei wesentliche Dinge: Erfahrung und die Fähigkeit, auch in schwierigen Verhandlungssituationen Kompromisse zu finden. Dafür ist ein ständiger Dialog zwischen den Entscheidern im Unternehmen, den Verantwortlichen für die betriebswirtschaftliche und technische Planung sowie den juristischen/arbeitsrechtlichen Beratern unbedingt erforderlich.

Die umfassenden Erfahrungen einer arbeitsrechtlich spezialisierten Anwaltskanzlei in Restrukturierungsprojekten, verbunden mit den Kompetenzen ingenieurtechnischer Beratung, bilden die Basis einer neuartigen Verbindung.

Die Rede ist von der Kooperation von NAEGELE Rechtsanwälte mit HANSELMANN & Compagnie, die im Sommer 2020 beschlossen wurde. In diesem Blog werden wir regelmäßig über unsere gemeinsame Arbeit berichten und zeigen, welcher Nutzen daraus erwächst.

2 Kommentare

Schreibe einen Kommentar zu Frisuren Machen Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt Anrufen